

Dabei kann die BUSOW bis zu 70 % der Kosten einer großen Reha und bis zu 80% der Kosten der kleinen Reha tragen. Voraussetzung ist, dass der Antrag den Allgemeinen Bedingungen entspricht.
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die große Reha:
- Der Teilnehmer meldet sich durch einen ordentlich ausgefüllten Antrag an.
- Zum Antrag ist das ärztliche Gutachten beizufügen.
- Fügen Sie einen Nachweis über die Zwangsarbeit, bzw. innere Vertreibung bei!
- Antragsberechtigt sind die am 31.12.1945 oder früher geborenen Bürger der Tschechischen Republik.
- Die Eigenbeteiligung an den Kosten beträgt 30% der monatlichen staatlichen Altersrente, solange der Verwaltungsrat nichts anderes beschließt.
- Über die Bewilligung beschließt eine durch den Verwaltungsrat bestimmte Kommission.
- Der Antrag ist von der zuständigen Organisation der deutschen Volksgruppe zu bestätigen.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Kuraufenthalt.
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die kleine Reha:
- Der Antragsteller hat sich bei dem zuständigen Verband der Deutschen anzumelden.
- Antragsberechtigt sind die am 31.12.1945 oder früher geborene Bürger der Tschechischen Republik.
- Über den Antrag des Verbandes beschließt eine durch den Verwaltungrat bestimmte Kommission.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die kleine Rehabilitation.
Vzdělávací a sociální dílo, o.p.s.
BUSOW
Masarykova 342/39
CZ 746 01 Opava
Tel./Fax: +420 553 616 791
Mobil: +420 602 777 875
E-mail: bohemia@troppau.cz
Skype: bohemiatroppau,o.p.s.
Homepage: www.troppau.cz
Direktor: Dipl.Ing. Richard Neugebauer, Csc.
Tel./Fax: +420 602 777 875
Hier können Sie Unterlagen für den Antrag auf eine große oder kleine Reha herunterladen. Diese Dokumenten finden Sie auch auf den Webseiten der BUSOW.