Seit dem 1. August können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind Personen, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden.
Die neue Richtlinie der Bundesregierung wird vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt und bearbeitet. Für die Antragsteller steht eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 022899358 - 9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de. Die vollständige Anerkennungsrichtlinie, ein Merkblatt und das Antragsformular stehen in deutscher Sprache auf der Website des Bundesverwaltungsamtes zum Download bereit.
www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Zwangsarbeiter/zwangsarbeiter_node.html